Das Bild muss weg
Bilder auf der eigenen Homepage oder auf dem eigenen Blog einstellen: geht einfach und macht Spaß. Aber einmal nicht richtig aufgepasst oder nicht rechtzeitig gekümmert oder einfach schludrig gewesen und schon ist es passiert: Weil man ein Bild unerlaubterweise verwendet hat, flattert jetzt das anwaltliche Schreiben des Rechteinhabers auf den Tisch, und da geht Spaßfaktor aufgrund von verwendeten Begriffen wie "Androhung von ..." und "sofortige Unterlassung ..." in den Keller. Hier soll es heute nicht um den rechtlichen Hintergrund und drohende Konsequenzen gehen, sondern vielmehr darum, wie eine geforderte Unterlassung denn tatsächlich und praktisch umzusetzen ist.
