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15.01.2020 | Alex Zierlinger

Presse-Artikel auf der eigenen Webseite veröffentlichen

Wenn die Presse dann endlich mal über das eigene Unternehmen oder Projekt berichtet, ist die Freude groß und man möchte stolz die nun öffentliche Resonanz auf der eigenen Webseite unterbringen - doch das ist gar nicht immer so einfach, denn das Urheberrecht setzt einen engen Rahmen.

Presseartikel und Beiträge in Online-Medien sind urheberrechtlich geschützt. Nur der Autor als Urheber hat das Recht zu bestimmen, wie sein Werk verwendet, verwertet oder verändert werden darf. Gemäß § 49 UrhG dürfen zwar einzelne Beiträge aus Zeitungen veröffentlicht und weiterverbreitet werden, aber dem Urheber steht dafür eine angemessene Vergütung zu, auch wenn der Artikel im Rahmen eines Pressespiegels – in analoger oder digitaler Form – genutzt wird.

https://dejure.org/gesetze/UrhG/49.html

Es ist also grundsätzlich zunächst einmal nicht erlaubt, einfach eine digitale Kopie eines Presseberichts oder einen Scan eines gedruckten Beitrags ohne Absprache mit dem Urheber auf der eigenen Seite ins Netz zu stellen. Je nach Ausgangslage und beabsichtigtem Zweck gibt es aber unterschiedliche Möglichkeiten, urheberrechtlich einwandfrei mit dem Artikel umzugehen.

Machen Sie sich zunächst klar, was Sie mit dem Verweis auf den Artikel und der Verwendung auf Ihrer Webseite erreichen wollen:

  • Wollen Sie lediglich zeigen, dass Ihre Arbeit von der Öffentlichkeit wahrgenommen wir? Ist die Liste der Artikel beeindruckend lang – und reicht das schon als Aussage?
  • Oder soll Ihr Besucher den Artikel komplett lesen? Und wenn er ihn lesen soll, soll er dann am besten dabei auf Ihrer Webseite bleiben können?

Je nachdem, welcher der aufgeführten Fälle zutrifft, haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, die natürlich auch kombiniert werden können.

Methode 1: Den Presse-Artikel online verlinken

Der einfachste Fall: der Artikel wird von der Zeitung online zur Verfügung gestellt. Natürlich dürfen Sie auf Ihrer Webseite einen Link direkt auf den Artikel setzen, dazu müssen Sie auch keine Erlaubnis einholen. Sie können den Artikel anteasern, dazu ist die Veröffentlichung der Überschrift und einer kurzen Einleitung erlaubt. Nennen Sie dazu den Namen der Zeitung, das Datum der Veröffentlichung, ggfs. den Autor und schon beginnt der Pressebereich Ihrer Webseite Formen anzunehmen.

Nachteile: Der Text des Artikels steht nicht auf Ihrer Webseite, der Leser muss Ihre Seite zum Lesen verlassen. Auch können Sie nicht sicher sein, dass der Artikel ewig verfügbar bleibt. Und schließlich wird das Angebot an frei verfügbaren Artikeln immer kleiner, Zeitungen und Magazine setzen online immer mehr auf Bezahlsysteme statt auf werbefinanzierte Veröffentlichungen – ob Ihre Leser dann ein entsprechendes Abo zur Hand haben oder bereit sind, für einen einzelnen Artikel etwas zu zahlen, ist fraglich.

Methode 2: Eine Genehmigung vom Urheber einholen

Kontaktieren Sie den Verfasser des Artikels bzw. den Verlag, um auszuloten, ob Sie eine Genehmigung zur Veröffentlichung auf Ihrer Webseite erhalten können. Eventuell ist dafür eine kleine Gebühr fällig, üblich ist auch die Nennung des Autors unter dem Artikel. Lassen Sie sich die Vereinbarung aber auf jeden Fall schriftlich bestätigen, z.B. per E-Mail.

Haben Sie die Genehmigung erhalten, steht der dauerhaften und vollständigen Veröffentlichung des Artikels auf Ihrer Webseite nichts mehr im Wege, der zusätzliche Aufwand hat sich gelohnt. Erhalten Sie allerdings keine Genehmigung oder entsprechen die Bedingungen (sprich Kosten) nicht Ihren Vorstellungen, müssen Sie wohl auf eine andere Methode zurückgreifen.

Methode 3: Eine Lizenz über eine Verwertunggesellschaft beziehen

Die PMG Presse-Monitor GmbH, ein Zusammenschluss von über 700 Verlagen im deutschsprachigen Raum, bietet über eine gemeinsame Plattform ein einheitliches Lizenz-Modell zur Verwendung von Artikeln im eigenen Pressespiegel oder Internet-Auftritt.

https://www.pressemonitor.de/leistungen/pressespiegel/rechte/

Diese Methode ermöglicht Ihnen einen urheberrechtlich einwandfreien Pressespiegel, die Vergütung der Urheber erfolgt die Verwertungsgesellschaft. Sie ersparen sich dadurch gerade bei vielen Urhebern die aufwändige Kommunikation mit jedem einzelnen Verfasser oder Verlag.

Dafür kostet der Service natürlich auch etwas, die einfachste Lizenz beginnt bei 50 EUR / Monat. Das lohnt sich wahrscheinlich nicht für jeden, aber ein weiterer Vorteil ist in der Lizenz auch enthalten: Sie können Suchanfragen einstellen, mit deren Hilfe die Datenbank der Verwertungsgesellschaft regelmäßig durchsucht wird. Und so erfahren Sie ggfs. von weiteren für sie relevanten Presse-Artikeln, die Ihnen sonst entgangen wären.

Fazit

Um Abmahnungen oder anderen Ärger zu vermeiden, sollten Sie Presse-Artikel auf der eigenen Homepage nur in Absprache mit dem Urheber oder über ein Lizenz-Modell einer Verwertungsgesellschaft veröffentlichen. Wenn Sie die damit verbundenen Kosten und Mühen scheuen, bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit der Verlinkung, sowie die Erstellung eines Pressespiegels, der zwar nicht die vollständigen Artikel, aber doch zumindest die Überschrift und die Einleitung enthält. Und wenn es nicht bei einem Artikel bleibt, kann auch diese Form die Besucher Ihrer Webseite mit Sicherheit schon ordentlich beeindrucken.

Über den Autor

Alex Zierlinger | Webdesigner aus Darmstadt

Alex Zierlinger
Webdesigner & PHP-Entwickler
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